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Beratung, Prüfung
und Bewertung
DIN
14675:2020-01
Brandmeldeanlagen
- Aufbau und
Betrieb -
Da
SAA als Teil der Brandmeldeanlage gelten, werden auch besondere
Anforderungen an Planer, Errichter, Abnehmende und
Instandhalter der SAA gestellt.
Ab
01.10.2013 müssen
Unternehmen, die diese Tätigkeiten übernehmen ihre Kompetenz an Hand
einer
Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle nachweisen. Dies
schließt eine Prüfung und das Führen eines Qualitätsmanagementsystems
z.B. nach DIN/EN/ISO 9001 ein.
Die zu erfüllende Anforderung besteht immer aus einer Kombination aus
Unternehmenszertifizierung und "Personenzertifizierung". Die
Personenzertifizierung ist erlangt, indem die entsprechende Fachkraft
die Prüfung zur "Hautpverantwortlichen Person nach DIN 14675" bestanden
hat. Die Prüfung wird in SAA und BMA unterschieden. Die
Personenzertifizierung wird je Fachbereich (BMA/SAA) in einzelnen
Prüfungen abgehalten.
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