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Andreas Simon
Beratung, Prüfung und Bewertung


DIN 14675:2020-01

Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb -

Da SAA als Teil der Brandmeldeanlage gelten, werden auch besondere Anforderungen an Planer, Errichter, Abnehmende und Instandhalter der SAA gestellt.

Ab 01.10.2013 müssen Unternehmen, die diese Tätigkeiten übernehmen ihre Kompetenz an Hand einer Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle nachweisen. Dies schließt eine Prüfung und das Führen eines Qualitätsmanagementsystems z.B. nach DIN/EN/ISO 9001 ein.

Die zu erfüllende Anforderung besteht immer aus einer Kombination aus Unternehmenszertifizierung und "Personenzertifizierung". Die Personenzertifizierung ist erlangt, indem die entsprechende Fachkraft die Prüfung zur "Hautpverantwortlichen Person nach DIN 14675" bestanden hat. Die Prüfung wird in SAA und BMA unterschieden. Die Personenzertifizierung wird je Fachbereich (BMA/SAA) in einzelnen Prüfungen abgehalten.