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Beratung, Prüfung
und Bewertung
Beschallungsanlagen
Pro-Sound
Alarmierungsanlagen mit
Lautsprechern
Als öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger übernehme ich gerichtliche und
außergerichtliche Aufträge im Themenbereich der Beschallung.
Im Regelfall sind dabei Umstände zu begutachten, bei denen Beschallung
im Vordergrund steht.
Dabei sind beispielsweise mangelhafte Planungen, Simulationen,
Messungen oder unzureichende Planungsdokumente Gegenstand der
Begutachtung.
Aber auch handwerklich, technisch oder funktional mangelbehaftete
Ausführungen im Zusammenhang mit Beschallungsanlagen stehen oftmals im
Mittelpunkt der Untersuchungen.
Neben den gutachterlichen Tätigkeiten werden gerne präventive
Beratungsleistungen übernommen. Hier geht es oft darum, akustische,
elektroakustische und bauordnungsrechtliche Anforderungen an
Beschallungsanlagen aufzuarbeiten und Lösungswege aufzuzeigen, um
mögliche Mangelsituationen in der Zukunft zu vermeiden oder überhaupt
eine Planung / Projektierung zu ermöglichen.
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