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Andreas Simon
Beratung, Prüfung und Bewertung


SAA-Konzept

Nach DIN 14675 und der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-4 sind die Phasen einer SAA genau geregelt. Die Phasen sind aufeinander aufbauend und starten mit der Konzeptphase. Sie ist die Voraussetzung, um mit der Planung einer SAA überhaupt erst beginnen zu können. Verantwortlich für die Konzeptdokumentation ist der Auftraggeber/Bauherr und dieser beauftragt damit im Regelfall Ingenieurbüros oder Fachfirmen. Werden die konzeptionellen Anforderungen an BMA und SAA zusammengefalsst, erfolgt die Dokumentation oft im sog. Brandmelde- und Alarmierungskonzept (BMAK). Erfolgt eine getrennte Dokumentation wird für die SAA in der Regel ein Sprachalarmkonzept (SAK) erstellt. In diesem Zusammenhang sind z.B. folgende Randbedingungen mit den zuständigen Stellen abzustimmen und in die Dokumentation zu übernehmen:
Beschallungsumfang, Alarmierungsbereiche, Sicherheitsstufen, Inhalte der Brandfalldurchsagen, Alarmorganisation, Standort der Zentrale, Notwendigkeit von Notfallmikrofonen, Ausnahmen vom Beschallungsumfang, selektive Alarmierung, Schwierigkeitsgrad der akustischen Verhältnisse usw.

Als beratender Sachverständiger werde ich oft mit der Erstellung von SAA-Konzepten beauftragt und übernehme diesbezüglich auch die Abstimmung mit den zuständigen Stellen.