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Beratung, Prüfung
und Bewertung
SAA-Konzept
Nach
DIN 14675 und der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-4 sind die Phasen einer
SAA genau geregelt. Die Phasen sind aufeinander aufbauend und starten
mit der Konzeptphase. Sie ist die Voraussetzung, um mit der Planung
einer SAA überhaupt erst beginnen zu können. Verantwortlich für die
Konzeptdokumentation ist der Auftraggeber/Bauherr und dieser beauftragt
damit im Regelfall Ingenieurbüros oder Fachfirmen. Werden die
konzeptionellen Anforderungen an BMA und SAA zusammengefalsst, erfolgt
die Dokumentation oft im sog. Brandmelde- und Alarmierungskonzept
(BMAK). Erfolgt eine getrennte Dokumentation wird für die SAA in der
Regel ein Sprachalarmkonzept (SAK) erstellt. In diesem Zusammenhang
sind z.B. folgende Randbedingungen mit den zuständigen Stellen
abzustimmen und in die Dokumentation zu übernehmen:
Beschallungsumfang, Alarmierungsbereiche, Sicherheitsstufen, Inhalte
der Brandfalldurchsagen, Alarmorganisation, Standort der Zentrale,
Notwendigkeit von Notfallmikrofonen, Ausnahmen vom Beschallungsumfang,
selektive Alarmierung, Schwierigkeitsgrad der akustischen Verhältnisse
usw.
Als beratender Sachverständiger werde ich oft mit der Erstellung von
SAA-Konzepten beauftragt und übernehme diesbezüglich auch die
Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
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