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DIN CEN/TS 54-32, VDE V 0833-4-32:2016-04

Mit dem Erscheinen der technischen Spezifikation DIN CEN/TS 54-32, VDE V 0833-4-32:2016-04 „Brandmeldeanlagen – Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmsystemen“ ist die Normensituation für SAA noch etwas komplexer geworden.

Im Gegensatz zur DIN VDE 0833-4:2014-10 “Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ als nationale Anwendungsrichtlinie in Deutschland, zu der es keine gleichlautende Version auf europäischer Ebene gibt, ist diese technische Spezifikation gleich als europäische und deutsche Version mit gleichem Inhalt erschienen. In Deutschland handelt es sich um eine sogenannte Vornorm. Die technische Spezifikation ist bereits nach Erscheinen als Vornorm gültig, jedoch im Empfehlungscharakter geschrieben. Im Besonderen bei diesem Exemplar scheint der Spagat gelungen, die europäischen und nationalen, deutschen Interessen in einem Normenwerk zu vereinen. Durch den Empfehlungscharakter eröffnet dies auch die Möglichkeit, nicht sämtliche Anforderungen der technischen Spezifikation als zu beachtende Grundlage zu bestimmen sondern individuell je nach Projekt einzelne Anforderungen herauszukristallisieren und die übrigen Anforderungen z. B. aus der für das jeweilige Land gültigen nationalen Anwendungsrichtlinie zu entnehmen.

In Deutschland ergeben sich deutliche Unterschiede zwischen den Anforderungen beider Normen. Zum Beispiel sind die Verfahren zur Bewertung der Sprachverständlichkeit gravierend unterschiedlich und die Bewertung einer Beschallung fällt nach Anwendung der Verfahren unter Umständen völlig unterschiedlich aus. Dies kann im Einzelfall eine deutliche Vereinfachung darstellen. Auch würde die Anwendung der technischen Spezifikation wettbewerbsrechtlichen Komplikationen in Projekten mit europäischen Stellenwert vorbeugen.

Kurzübersicht zur nationalen Anwendungsrichtlinie

DIN VDE 0833-4:2014-10

Sprachalarmierung

Konsequenzen für Planer, Errichter und Sachverständige

 

 

Allgemein

 

Sprachalarmanlagen (SAA) sind entsprechend der verschiedenen Anforderungen nach deutschen und europäischen Normierungen zu planen, zu erstellen und zu betreiben.

DIN VDE 0833-4 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall -Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall- ist als nationale Anwendungsrichtlinie in Deutschland zu beachten. Darüber hinaus gilt in diesem Zusammenhang auch DIN 14675 Brandmeldeanlagen -Aufbau und Betrieb-.

 

 

Anwendungsbereich

 

Ist die Alarmierung mit Alarmierungssignal (Signalton) und Sprachdurchsage, z. B. im Falle eines Brandes gefordert und wird die Signal- und Sprachübertragung von der Brandmeldeanlage ausgelöst, handelt es sich um eine Sprachalarmanlage (SAA) und somit ist die DIN VDE 0833-4 anzuwenden.

Besteht diese feste funktionale Verbindung zwischen Brandmeldeanlage und akustischer Alarmierungsanlage mit Sprach- und Signalübertragung nicht, so handelt es sich nicht automatisch um ein elektroakustisches Notfallwarnalarmierungssystem (ENS) nach DIN EN 50849. Hier entscheidet die Bedingung, ob die Anlage für den Brandfall zum Einsatz kommt oder nicht. Ist im Brandfall der Einsatz der Anlage durch z. B. automatischen oder manuellen Brandfallbetrieb oder live Einsprechen in die Brandfallsprechstelle gefordert oder wird die Anlage derartig verwendet, handelt es sich immer um eine SAA und DIN EN 50849 / VDE 0828-1 sind nicht anwendbar.

 

Die Notwendigkeit zur Ausführung einer ENS oder SAA ist vom verantwortlichen Betreiber des Gebäudes / der Veranstaltung zu verantworten. In der Regel findet der Verantwortliche Unterstützung im Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, dem Sicherheitsberater und ggf. der ortsansässigen Feuerwehr. Bauordnungsrechtliche Anforderungen können die Betreiber dazu veranlassen, eine Sprachalarmanlage zu betreiben.

 

 

Kompetenzanforderungen

 

An die Fachplaner und Errichter von Sprachalarmanlagen werden nun neue Anforderungen gestellt, die in DIN 14675 Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb "Teil SAA" ihre Definition finden. Planer und Errichter von Sprachalarmanlagen (SAA), konnten Jahrzehnte annähernd ungeachtet der raumakustischen Verhältnisse planen und die Anlagen zur Ausführung bringen, wenn keine besonderen Anforderungen an die zu erreichende Sprachverständlichkeit gestellt waren. Mit normativen Anforderungen sind die Sprachverständlichkeitsziele in der Regel geschuldet und erfordern somit eine entsprechende Planungssicherheit. Die erforderliche Planungssicherheit ist nicht erreichbar, wenn raumakustische und beschallungstechnische Planungsschritte nicht gemeinsam getätigt werden. Somit ist der Wissens- und Kenntnisbereich der Fachkräfte nun unbedingt auf den Bereich der Raumakustik auszudehnen. In der Kenntnis dieses Zusammenhangs ist die aktuelle Normierung zur Definition der Anforderungen an z. B. Fachplaner und Errichter mit der DIN 14675  Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb "Teil SAA" neu gefasst worden.

Demnach müssen Fachplaner, Projektierer, Errichter, abnehmende Firmen sowie Wartungs- und Instandhaltungsfirmen für SAA spätestens ab Oktober 2013 über geprüfte Fachkräfte verfügen und zertifiziert sein. Das Zusammenspiel zwischen der Beschallungsplanung und der raumakustischen Auslegung von Räumen gehört wie einige andere unumgängliche Anforderungen zum Prüfungsinhalt im Rahmen der Zertifikation. Fachfirmen müssen demnach Fachkräfte mit erfolgreich absolvierter Prüfung einstellen und überdies ihr Unternehmen zertifizieren lassen.

 

Die bei Planung, Projektierung und Betrieb einer Sprachalarmanlage zu beachtende nationale Anwendungsrichtlinie DIN VDE 0833-4 ist im Oktober 2014 erschienen. Mit einer Koexistenzphase zur bestehenden gültigen Norm bis 1.5.2015 ist diese Norm gültig und zu beachten. Die fachliche Brisanz des Themas Sprachalarmierung wird durch umfangreiche neue Anforderungen und Definitionen in der aktuellen Fassung der Anwendungsrichtlinie betont.

 

 

 

Zusammenfassung

 

Sprachalarmanlagen sind Teil der Brandmeldeanlage und sind in der Regel aufgrund bauordnungsrechtlicher Anforderungen zu realisieren. Normativ korrekte und baurechtlich belastbare Planungen, Projektierungen und Instandhaltungen setzen bei den beteiligten Fachfirmen, Planern und Sachverständigen erweiterte Kenntnisse und Kompetenzen voraus. Zur grundsätzlichen Zulassung, auch weiterhin Sprachalarmanlagen planen, projektieren oder in Stand halten zu dürfen und für den Nachweis der Kompetenzen ist es unumgänglich, fachliche Fortbildungen und Zertifizierungsverfahren zu durchlaufen. Auch nach der Ausbildung zur Fachkraft SAA ist es erforderlich, zum einen wegen der wiederholten Prüfung des Unternehmens aber auch zum anderen aufgrund ständig aktualisierter Normung, eine Auffrischung und Ausweitung der Kenntnisse vorzunehmen.

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