DIN CEN/TS 54-32, VDE V 0833-4-32:2016-04
Mit dem Erscheinen der technischen Spezifikation DIN CEN/TS 54-32, VDE V
0833-4-32:2016-04 „Brandmeldeanlagen – Projektierung, Montage,
Inbetriebsetzung, Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmsystemen“ ist die
Normensituation für SAA noch etwas komplexer geworden.
Im Gegensatz zur DIN VDE 0833-4:2014-10 “Festlegungen für Anlagen zur
Sprachalarmierung im Brandfall“ als nationale Anwendungsrichtlinie in
Deutschland, zu der es keine gleichlautende Version auf europäischer Ebene
gibt, ist diese technische Spezifikation gleich als europäische und deutsche
Version mit gleichem Inhalt erschienen. In Deutschland handelt es sich um eine
sogenannte Vornorm. Die technische Spezifikation ist bereits nach Erscheinen
als Vornorm gültig, jedoch im Empfehlungscharakter geschrieben. Im Besonderen
bei diesem Exemplar scheint der Spagat gelungen, die europäischen und
nationalen, deutschen Interessen in einem Normenwerk zu vereinen. Durch den
Empfehlungscharakter eröffnet dies auch die Möglichkeit, nicht sämtliche
Anforderungen der technischen Spezifikation als zu beachtende Grundlage zu
bestimmen sondern individuell je nach Projekt einzelne Anforderungen
herauszukristallisieren und die übrigen Anforderungen z. B. aus der für das
jeweilige Land gültigen nationalen Anwendungsrichtlinie zu entnehmen.
In Deutschland ergeben sich deutliche Unterschiede zwischen den
Anforderungen beider Normen. Zum Beispiel sind die Verfahren zur Bewertung der
Sprachverständlichkeit gravierend unterschiedlich und die Bewertung einer
Beschallung fällt nach Anwendung der Verfahren unter Umständen völlig
unterschiedlich aus. Dies kann im Einzelfall eine deutliche Vereinfachung
darstellen. Auch würde die Anwendung der technischen Spezifikation
wettbewerbsrechtlichen Komplikationen in Projekten mit europäischen Stellenwert
vorbeugen.
Kurzübersicht zur nationalen Anwendungsrichtlinie DIN VDE 0833-4:2014-10
Sprachalarmierung
Konsequenzen
für Planer, Errichter und Sachverständige
Allgemein
Sprachalarmanlagen
(SAA) sind entsprechend der verschiedenen
Anforderungen nach deutschen und europäischen Normierungen zu planen,
zu
erstellen und zu betreiben.
DIN VDE 0833-4
Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und
Überfall -Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall-
ist als
nationale Anwendungsrichtlinie in Deutschland zu beachten. Darüber
hinaus gilt
in diesem Zusammenhang auch DIN 14675 Brandmeldeanlagen -Aufbau und
Betrieb-.
Anwendungsbereich
Ist die
Alarmierung mit Alarmierungssignal (Signalton) und
Sprachdurchsage, z. B. im Falle eines Brandes gefordert und wird die
Signal-
und Sprachübertragung von der Brandmeldeanlage ausgelöst, handelt es
sich um
eine Sprachalarmanlage (SAA) und somit ist die DIN VDE 0833-4
anzuwenden.
Besteht
diese
feste funktionale Verbindung zwischen
Brandmeldeanlage und akustischer Alarmierungsanlage mit Sprach- und
Signalübertragung nicht, so handelt es sich nicht automatisch um ein
elektroakustisches
Notfallwarnalarmierungssystem (ENS) nach DIN EN 50849. Hier entscheidet
die Bedingung, ob die Anlage für den Brandfall zum Einsatz kommt oder
nicht. Ist im Brandfall der Einsatz der Anlage durch z. B. automatischen oder manuellen
Brandfallbetrieb oder live Einsprechen in die Brandfallsprechstelle
gefordert oder wird die Anlage derartig verwendet, handelt es sich
immer um eine SAA und DIN EN 50849 / VDE 0828-1 sind nicht anwendbar.
Die
Notwendigkeit zur Ausführung einer ENS oder SAA ist vom
verantwortlichen Betreiber des Gebäudes / der Veranstaltung zu
verantworten. In
der Regel findet der Verantwortliche Unterstützung im Sachverständigen
für
vorbeugenden Brandschutz, dem Sicherheitsberater und ggf. der
ortsansässigen
Feuerwehr. Bauordnungsrechtliche Anforderungen können die Betreiber
dazu
veranlassen, eine Sprachalarmanlage zu betreiben.
Kompetenzanforderungen
An die
Fachplaner und Errichter von
Sprachalarmanlagen werden nun neue Anforderungen gestellt, die in DIN
14675
Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb "Teil SAA" ihre Definition
finden. Planer und Errichter von Sprachalarmanlagen (SAA), konnten
Jahrzehnte
annähernd ungeachtet der raumakustischen Verhältnisse planen und die
Anlagen
zur Ausführung bringen, wenn keine besonderen Anforderungen an die zu
erreichende Sprachverständlichkeit gestellt waren. Mit normativen
Anforderungen
sind die Sprachverständlichkeitsziele in der Regel geschuldet und
erfordern somit eine entsprechende Planungssicherheit. Die
erforderliche Planungssicherheit
ist nicht erreichbar, wenn raumakustische und beschallungstechnische
Planungsschritte
nicht gemeinsam getätigt werden. Somit ist der Wissens- und
Kenntnisbereich der
Fachkräfte nun unbedingt auf den Bereich der Raumakustik auszudehnen.
In der
Kenntnis dieses Zusammenhangs ist die aktuelle Normierung zur
Definition der
Anforderungen an z. B. Fachplaner und Errichter mit der DIN
14675
Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb "Teil SAA" neu gefasst worden.
Demnach müssen
Fachplaner, Projektierer, Errichter,
abnehmende Firmen sowie Wartungs- und Instandhaltungsfirmen für SAA
spätestens
ab Oktober 2013 über geprüfte Fachkräfte verfügen und zertifiziert
sein. Das
Zusammenspiel zwischen der Beschallungsplanung und der raumakustischen
Auslegung von Räumen gehört wie einige andere unumgängliche
Anforderungen zum
Prüfungsinhalt im Rahmen der Zertifikation. Fachfirmen müssen demnach
Fachkräfte mit erfolgreich absolvierter Prüfung einstellen und überdies
ihr
Unternehmen zertifizieren lassen.
Die bei
Planung, Projektierung und Betrieb einer
Sprachalarmanlage zu beachtende nationale Anwendungsrichtlinie DIN VDE
0833-4
ist im Oktober 2014 erschienen. Mit einer Koexistenzphase
zur
bestehenden gültigen Norm bis 1.5.2015 ist diese Norm gültig
und zu
beachten. Die fachliche Brisanz des Themas Sprachalarmierung wird durch
umfangreiche neue Anforderungen und Definitionen in der aktuellen
Fassung der
Anwendungsrichtlinie betont.
Zusammenfassung
Sprachalarmanlagen
sind Teil der Brandmeldeanlage und sind
in der Regel aufgrund bauordnungsrechtlicher Anforderungen zu
realisieren.
Normativ korrekte und baurechtlich belastbare Planungen,
Projektierungen und
Instandhaltungen setzen bei den beteiligten Fachfirmen, Planern und
Sachverständigen erweiterte Kenntnisse und Kompetenzen voraus. Zur
grundsätzlichen Zulassung, auch weiterhin Sprachalarmanlagen planen,
projektieren oder in Stand halten zu dürfen und für den Nachweis der
Kompetenzen ist es unumgänglich, fachliche Fortbildungen und
Zertifizierungsverfahren zu durchlaufen. Auch nach der Ausbildung zur
Fachkraft
SAA ist es erforderlich, zum einen wegen der wiederholten Prüfung des
Unternehmens aber auch zum anderen aufgrund ständig aktualisierter
Normung,
eine Auffrischung und Ausweitung der Kenntnisse vorzunehmen. Aktuelle
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